1 · Aufbau der Verordnung
Die BBodSchV ist die wichtigste Durchführungsverordnung zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998). Verkündet am 12. Juli 1999, seither mehrfach novelliert. Die letzte große Überarbeitung war die Mantelverordnung 2021, in Kraft seit 1. August 2023. Sie hat viele Schwellwerte aktualisiert und die BBodSchV mit zwei verwandten Verordnungen verzahnt: der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Deponieverordnung (DepV).
Die Verordnung hat zwölf Paragraphen und sieben Anhänge. §§1 bis 4 regeln Begriffe und Probenahme, §§5 bis 7 die Untersuchungs- und Sanierungs-Verfahren, §§8 bis 9 die Vorsorge-Anforderungen. Das Herzstück sind die Anhänge 1 und 2: dort stehen die konkreten Schwellwerte für die einzelnen Schadstoffe. Wer in Deutschland von „Boden-Grenzwerten" spricht, meint meistens diese Tabellen.
2 · Die drei Wirkungspfade
Die BBodSchV folgt einer einfachen Logik: nicht jeder Schadstoff ist auf jedem Weg gleich gefährlich. Deshalb bewertet sie drei „Wirkungspfade", also drei Wege, auf denen ein Schadstoff Mensch oder Umwelt erreicht, getrennt:
- Boden-Mensch (direkter Kontakt und Atmung): was beim Hautkontakt, beim Verschlucken (vor allem bei Kindern) oder beim Einatmen von Staub aufgenommen wird. Strengste Werte gelten für Kinderspielflächen, lockere für Industriegrundstücke.
- Boden-Pflanze (Wurzel-Aufnahme): wie viel ein Schadstoff in Pflanzen wandert, die später Mensch oder Tier verzehren. Der kritischste Stoff hier ist Cadmium.
- Boden-Grundwasser (Sickerung): wie viel des Schadstoffs vom Regenwasser ins Grundwasser durchsickert. Wichtig für Trinkwasser-Schutzgebiete und Hausbrunnen.
3 · Vorsorge-, Prüf-, Maßnahmewert
Pro Wirkungspfad kennt die Verordnung drei Stufen, sie sind eskalierend, jede Stufe löst eine andere Konsequenz aus:
- Vorsorgewert (§8 BBodSchV): nicht überschreiten. Sonst gibt es Auflagen für künftige Bodenveränderungen. Reine Vorbeuge-Schwelle, sie löst keine Sanierung aus.
- Prüfwert: bei Überschreitung besteht der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung. Die Behörde fordert dann eine vertiefte Untersuchung, üblicherweise mit Bodenproben und Sickerwasser-Tests.
- Maßnahmewert: bei Überschreitung gilt die Gefahr als bestätigt. Die untere Bodenschutzbehörde ordnet verbindliche Sanierung oder Schutzmaßnahmen an.
Wichtig: nicht jede Überschreitung des Vorsorgewerts macht einen Boden zur Altlast. Erst wenn der Maßnahmewert überschritten ist und eine konkrete Gefährdung dazukommt, ist ein Boden im Rechtssinn sanierungsbedürftig.
4 · Schwellwerte für die wichtigsten Stoffe
Die Tabelle zeigt eine Auswahl der Maßnahmewerte für den Pfad Boden-Mensch direkter Kontakt (in mg/kg Trockenmasse), also die Schwelle, ab der die Behörde aktiv eingreift. Alle drei Pfade vollständig stehen in Anhang 2 der BBodSchV.
| Stoff | Kinderspiel | Wohngebiet | Industrie |
|---|---|---|---|
| Arsen | 25 | 50 | 140 |
| Blei | 200 | 400 | 2.000 |
| Cadmium | 10 | 20 | 60 |
| Quecksilber | 10 | 20 | 80 |
| PAK (Σ 16) | 2 | 4 | 12 |
| PCB | 0,4 | 0,8 | 40 |
Quelle: BBodSchV Anlage 2, Stand 2023. Alle Werte in mg/kg Trockenmasse. Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sind in BBodSchV Anlage 2 ausschließlich im Pfad Boden-Grundwasser geregelt (Prüfwert 200 µg/L), nicht im Pfad Boden-Mensch direkter Kontakt.
5 · Vollzug
Der Vollzug der BBodSchV ist Ländersache. Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sitzen meistens in der Umweltabteilung, manchmal auch in einer eigenen Bodenschutz-Abteilung. Sie geben Standortauskünfte, prüfen Probenahmen, erlassen Sanierungs-Bescheide und überwachen den Vollzug. Übergeordnet arbeiten die Landesumwelt-Behörden (LUBW in BW, LANUV in NRW, LfU in BY und so weiter): sie führen zentrale Datenbanken und geben Methoden vor.
6 · Wie wir die Verordnung anwenden
Im Bodenbericht gleichen wir die Schadstoffwerte für die Adresse mit den BBodSchV-Schwellen ab. Datenquelle sind LUCAS-Topsoil (Probepunkte des EU-Joint-Research-Centre) und SoilGrids (modelliertes 250-m-Raster). Standard-Pfad ist Boden-Mensch direkter Kontakt mit Wohngebiet-Schwelle, das deckt die typische Käufer-Frage ab. Werte zwischen Vorsorge- und Prüfwert markieren wir gelb, Werte über dem Prüfwert rot und empfehlen dann eine Phase-1-Bodenuntersuchung.
Quellen
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) · Volltext, Fassung 2023 · Bundesministerium der Justiz
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) · Volltext · Bundesministerium der Justiz
- Themenseite Boden und Fläche · Umweltbundesamt
Verlinkung geprüft am 09.05.2026.
Verwandte Begriffe
Altlast-Definition · Schwermetalle · EU-Bodenrichtlinie · Käufer · Gartenbesitzer · Bauträger · Landwirte