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Bodenbericht.
Glossar · Recht · Käufer-Risiko

Was ist eine Altlast?

Eine Altlast ist eine Verunreinigung von Boden oder Grundwasser, die aus früherer Nutzung stammt: gewerblich, militärisch oder landwirtschaftlich. Sie kann Gesundheits-, Umwelt- oder Sachschäden verursachen und ist deshalb in §2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt. Daneben kennt das Gesetz die altlastverdächtige Fläche, den noch unbestätigten Verdacht.

Rechtsgrundlage: §2 BBodSchG Schutzobjekt: Boden + Grundwasser Vollzug: untere Bodenschutzbehörde

1 · Rechtliche Definition

Die zentrale Rechtsgrundlage steht in §2 Abs. 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG, BGBl. I 1998 S. 502). Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Typen. Altablagerungen sind stillgelegte Deponien, also Orte, an denen früher Abfälle abgelagert wurden. Altstandorte sind Flächen früherer Gewerbe- oder Industrieanlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde. Eine Fläche wird aber erst dann zur Altlast im Rechtssinn, wenn sie tatsächlich schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren verursacht.

Die EU-Bodenmonitoring-Richtlinie 2025/2360 hat Altlasten als Beobachtungsgegenstand auf EU-Ebene verankert. In Deutschland sind adressgenaue Altlasten-Daten allerdings personenbezogen geschützt (INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG, Art. 13 Abs. 1 Buchstabe f). Die Behörden kartieren sie nicht öffentlich, sie geben sie nur auf förmliche Anfrage bei der unteren Bodenschutzbehörde heraus.

2 · Verdachtsfläche vs. echte Altlast

Zwischen „nichts auffällig" und „bestätigte Altlast" gibt es eine Zwischenstufe: die altlastverdächtige Fläche nach §2 Abs. 6 BBodSchG. Hier liegen konkrete Hinweise auf einen Schadstoff-Eintrag vor, eine Bodenanalyse hat das aber noch nicht bestätigt. Um aus dem Verdacht eine belastbare Aussage zu machen, arbeiten die unteren Bodenschutzbehörden mit einer abgestuften Phasen-Systematik:

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3 · Wer haftet

§ 4 BBodSchG nennt mehrere mögliche Sanierungsverantwortliche, unter anderem Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Die Auswahl und Reichweite der Verpflichtung sind im Einzelfall zu prüfen. Amtlicher Gesetzestext.

Für Käufer ist das praktisch wichtig: Mit der Eintragung ins Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer die sogenannte Zustandsverantwortung. Heißt: die Behörde kann ihn zur Sanierung heranziehen, auch wenn er die Belastung nicht verursacht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Zustandshaftung 2000 (1 BvR 242/91) bestätigt, sie aber auf den Verkehrswert des Grundstücks gedeckelt. Eine Ausnahme macht das Gericht bei bewusster Risikoübernahme: Wer den Altlasten-Verdacht beim Erwerb kannte und das Risiko bewusst in Kauf genommen hat, dem kann eine Haftung auch über den Verkehrswert hinaus zugemutet werden.

4 · Wie sie ans Licht kommt

Adressgenaue Auskunft gibt die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie sitzt meist in der Umweltabteilung. Die Rechtsgrundlage ist nicht das BBodSchG selbst (das in §11 nur regelt, wie die Länder ihre Kataster führen). Der eigentliche Auskunftsanspruch kommt aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) plus den Landes-UIG, ergänzt durch landesrechtliche Katasterauskunft.

Wer ein dokumentiertes Kaufinteresse hat, bekommt in der Regel Auskunft. Die Anfrage kostet je nach Bundesland zwischen 0 € und etwa 50 €, teils mehr. Antworten muss die Behörde nach UIG gesetzlich binnen eines Monats, in der Praxis dauert es oft länger.

Im Bodenbericht liefern wir vorab Indikatoren: CORINE-Land-Cover-Klassen für historische Industrie- und Gewerbenutzung im 500-m-Radius, kombiniert mit OpenStreetMap-Tags zur Vornutzung. So sehen Sie, ob sich die Behörden-Wartezeit überhaupt lohnt, bevor Sie sie antreten.

5 · Was tun bei Verdacht

Wenn ein Indikator auffällig ist, hilft ein klarer Drei-Schritt-Ablauf, er sichert die Verhandlungsposition des Käufers ab:

Erst nach diesen drei Schritten haben Sie eine Datenbasis, die für Kaufpreis-Verhandlung oder Rücktritt belastbar ist.

6 · Sanierungs-Spannen

Die Kosten variieren extrem mit Schadstoff, Tiefe und Sanierungsverfahren. Aus den BBodSchV-Vollzugshilfen der Länder ergeben sich folgende Größenordnungen:

Verwandte Begriffe

BBodSchV (Rechtsgrundlage) · Schwermetalle im Boden · Warum es keine öffentliche Altlastenkarte gibt · Käufer-Konsequenz · Aushub-Klassifikation · Vornutzungsfrage Garten

Wer gerade ein Haus mit gewerblicher Vornutzung kauft, sollte vor dem Notartermin wissen, wie BBodSchG-Haftung wirklich greift.

Fragen & Antworten

Was Käufer und Eigentümer am häufigsten fragen.

Was unterscheidet eine Altlast von einer Altablagerung?
Beide Begriffe stehen in §2 Abs. 5 BBodSchG. Eine Altablagerung ist eine stillgelegte Deponie oder ein vergleichbarer Ort, an dem Abfälle abgelagert wurden. Ein Altstandort ist eine Fläche stillgelegter gewerblicher oder industrieller Anlagen, an denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Beide werden zu Altlasten, sobald durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren entstehen.
Muss der Verkäufer Altlasten beim Hauskauf offenbaren?
Beim privaten Immobilienkauf gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen". Bekannte Altlasten oder konkrete Verdachtsmomente muss der Verkäufer aber offenbaren. Verschweigt er sie arglistig, haftet er nach §444 BGB trotz Gewährleistungsausschluss. Ein Bodenbericht-Indikator gibt Käufern die Möglichkeit, vor dem Notartermin eine schriftliche Frage zu stellen, deren Antwort später Beweisrelevanz haben kann.
Wer trägt die Sanierungskosten beim Privatkauf?
Die Sanierungsverantwortung ist nicht auf den Verursacher beschränkt. Auch Eigentümer und weitere im Gesetz genannte Personen können betroffen sein. Ein Screening bewertet diese rechtliche Frage nicht. Umfang, Voraussetzungen und mögliche Begrenzungen müssen für den Einzelfall geklärt werden.
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