Bodenrisiko-Auskunft für Käufer, vor dem Notartermin. Setzungen, Altlasten, Hochwasser für Ihre Wunsch-Immobilie auf Basis amtlicher EU- und DE-Daten, gemessen vom EU-Erdbeobachtungs-Satelliten. In 3 min, mit konkreten Verhandlungs-Hebeln.
Nach §433 BGB ist der Verkäufer nicht verpflichtet, von sich aus auf Bodenrisiken hinzuweisen. Nur arglistig verschwiegene Mängel sind anfechtbar. Wenn Sie keine konkrete Frage stellen, gibt's keine Antwort. Der Bodenbericht macht aus „vielleicht?" eine schriftlich beantwortbare Frage.

Die Wertermittlung der Bank prüft den Marktwert nach BelWertV, nicht das Bodenrisiko. Eine Adresse in der Lausitzer Braunkohle-Senkungszone bekommt denselben Beleihungswert wie eine 3 km entfernt im stabilen Granit. Die Bank merkt's erst wenn Risse kommen.

Bei dokumentierten Altlasten haftet der Verursacher zur Sanierung. Ist der nicht greifbar (Insolvenz, gestorben, unbekannt), fällt's auf den Eigentümer. Stand Notartermin war's „nichts bekannt". Drei Jahre später kommt ein Brief vom Landesumweltamt.

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