Worum geht es?
Die Richtlinie behandelt die Überwachung der Bodengesundheit, den Umgang mit Bodendegradation und kontaminierten Standorten. Die rechtlichen Vorgaben richten sich an die Mitgliedstaaten. Einordnung der Europäischen Kommission.
Was folgt daraus für Eigentümer?
Eine nationale Umsetzung ist von einem bereits geltenden konkreten Nachweis für ein einzelnes Grundstück zu unterscheiden. Aus der Richtlinie ergibt sich keine pauschale Pflicht, einen Bodenbericht zu erwerben. Ob in einem konkreten Fall Untersuchungen oder Auskünfte erforderlich sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben.
Was leistet Bodenbericht dazu?
Ein vorhandener Softwarebaustein oder eine regionale Modellzahl ist noch kein rechtskonformer Nachweis zur Bodengesundheit. Der angebotene Bodenbewegungs-Bericht bleibt auf seinen beschriebenen Leistungsumfang begrenzt. Er bescheinigt keine Einhaltung der Richtlinie.
Den Originaltext lesen
Für Begriffe, Zuständigkeiten und Fristen ist der amtliche Richtlinientext bei EUR-Lex maßgeblich. Die deutsche Umsetzung ist davon getrennt zu betrachten.
Weitere Einordnung
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