Bei Hochwasser gibt es Karten. Bei Altlasten gibt es Anträge.
Wer heute die Hochwassergefährdung einer deutschen Adresse prüfen will, tippt eine URL ein und bekommt ein Kartenbild. Der europäische Bodenbewegungsdienst EGMS stellt für jede Adresse in Deutschland offen messbare Vertikalvelocity-Werte bereit. Flurstücke lassen sich in den meisten Bundesländern im Liegenschaftskataster nachschlagen. Und bei Altlasten? Wer wissen will, ob unter dem Grundstück, das er kaufen will, früher eine Tankstelle, eine Deponie, eine Galvanik oder ein Chemiewerk stand, bekommt in fast allen deutschen Bundesländern dieselbe Antwort: Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Mit Eigentumsnachweis oder Vollmacht. Und warten Sie.
Das ist kein Versehen. Es folgt einer Logik, die im deutschen Bodenschutzrecht tief verankert ist. Aber diese Logik steht gerade unter Druck – von Brüssel.
Der Käuferfall: Notartermin, und dann?
Ein typisches Szenario: Jemand findet eine Bestandsimmobilie, die er kaufen möchte. Das Haus steht auf einem Grundstück, das im Stadtplan unscheinbar wirkt. Zwischen Exposé-Besichtigung und Notartermin bleiben drei Wochen. Die Frage stellt sich: War hier früher eine Deponie? Ein Autolackierbetrieb? Eine Heizölanlage? Ein Chemiewerk aus der Nachkriegszeit?
Die ehrliche Antwort: Das lässt sich in Deutschland für Privatpersonen ohne Behördenkontakt meist nicht zuverlässig klären. Nicht weil es keine Daten gäbe – die gibt es. Sondern weil diese Daten nicht öffentlich zugänglich sind. Sie liegen in behördlichen Katastern, die pro Bundesland geführt werden, unterschiedlich strukturiert sind und in der Regel nur für berechtigte Nutzer geöffnet werden.
Das ist genau der Punkt, den dieser Artikel beschreibt. Die Datenlücke ist selbst die Nachricht – nicht der Inhalt des Katasters, sondern seine Unzugänglichkeit.
Warum Open Data bei Altlasten scheitert
Die Ursache ist mehrteilig. Erstens: Altlastendaten sind in Deutschland an Flurstücksnummern geknüpft. Ein Flurstück ist ein Grundstück, das einem Eigentümer gehört. Wer weiß, welches Flurstück als altlastverdächtig gilt, weiß damit faktisch etwas über das Eigentum einer konkreten Person. Das reicht nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht, um den Datensatz als personenbezogen einzustufen – auch wenn der Name des Eigentümers nirgends auftaucht.
Zweitens: Das INSPIRE-Regelwerk der EU, das eigentlich die Öffnung von Geo-Umweltdaten vorantreiben soll, enthält in Artikel 13(1)(f) eine Ausnahmeklausel. Danach dürfen Mitgliedstaaten den Zugang zu Geodaten einschränken, wenn dadurch Eigentumsrechte oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt werden könnten. Diese Klausel ist nicht auf Altlasten zugeschnitten, wird für Altlasten aber konsequent genutzt. Das Ergebnis: INSPIRE schreibt Offenheit vor, Art. 13(1)(f) erlaubt die Ausnahme, und die Ausnahme ist für Altlastenkataster in Deutschland die Regel.
Drittens: Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden – in der Praxis den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Es gibt kein bundeseinheitliches System. Jedes Bundesland führt sein eigenes Kataster, nach eigener Systematik, mit eigenem Zugangsregime. Das Ergebnis ist eine Landschaft aus 16 verschiedenen Ansätzen, die sich nicht zu einem öffentlichen Ganzen zusammensetzen.
Viertens: Selbst die LABO – die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, die bundesweit Kennzahlen zur Altlastenstatistik veröffentlicht – weist explizit darauf hin, dass „altlastverdächtige Flächen" zwischen den Bundesländern nicht direkt vergleichbar sind, weil Erfassungsmethodik und Kategorisierung divergieren. Deutschland zählt, aber kartiert nicht öffentlich vergleichbar.
Deutschland im Überblick: wer öffnet, wer sperrt
Die folgende Tabelle zeigt den verifizierten Zugangsstand nach Bundesland und Quelle. Sie beschreibt Statuszustände, keine Mengen. Die Datengrundlagen sind die jeweiligen Metadaten-Kataloge und offiziellen Systembeschreibungen der zuständigen Behörden (Quellen am Ende dieses Artikels).
| Bundesland / Quelle | Öffentlicher Zugang | Was man bekommt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg LUBW / RIPS |
Gesperrt | Altlasten-Geodaten im RIPS-Dienst sind nach INSPIRE Art. 13(1)(f) vom öffentlichen Zugang ausgenommen. Flurstücksnummer und Geometrie können Personenbezug herstellen. Zugang nur über behördliche Stellen. |
| Nordrhein-Westfalen LANUK / FIS AlBo |
Behörden-Intranet | Landesweite Datei für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (FIS AlBo), aber Zugriff nur über das Landesverwaltungsnetz (DOI-Netz) für Kommunen und Behörden. Für Privatpersonen nicht zugänglich. |
| Bayern LfU / ABuDIS |
Eingeschränkt öffentlich | Öffentlicher Zugang vorhanden, aber vollständig anonymisiert: keine Flurnummern, keine Koordinaten, keine Straßennamen, keine Hausnummern. Detail-Auskunft nur über die Kreisverwaltungsbehörde mit Eigentumsnachweis oder Vollmacht. |
| Brandenburg FIS Altlasten |
Gesperrt | Landesweit dokumentiert, aber ausschließlich für berechtigte Nutzer zugänglich. Metadaten verweisen auf INSPIRE Art. 13(1)(f) als Zugangsschranke. |
| Mecklenburg-Vorpommern Kommunale Dienste |
Nur lokal / kommunal | Kein landesweiter öffentlicher Dienst. Vereinzelte kommunale WFS-Dienste (z. B. Landkreis Rostock), keine geschlossene Käuferkarte auf Landesebene. |
| Niedersachsen NUMIS |
Teiloffen (Altablagerungen) | Offener WMS „Altablagerungen in Niedersachsen", ca. 9.500 Standorte, CC BY 4.0, mit GetFeatureInfo. Wichtige Einschränkung: Nur Altablagerungen (alte Deponien), keine vollständige Abdeckung von Altstandorten und Altlasten. Ausnahme, nicht die Lösung. |
| Übrige 10 Bundesländer diverse Landeskataster |
Antrag / kein offener Dienst | Kein öffentlich zugänglicher landesweiter Kartendienst für Käufer bekannt. Zugang über schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde, in der Regel mit Eigentumsnachweis und Fristgebundenheit. |
Das Ergebnis dieser Matrix ist eindeutig: Bayern ist die einzige Ausnahme mit zumindest teilweise öffentlichem Zugang – und selbst diese Ausnahme liefert keine adressgenauen Daten. Niedersachsen bietet mit dem NUMIS-WMS einen offenen Dienst für Altablagerungen, aber eben nur für diese Teilkategorie. Der Regelfall in Deutschland ist: keine Karte für Käufer.
Das ist keine deutsche Besonderheit in dem Sinne, dass andere EU-Länder grundsätzlich offener wären. Aber es gibt Gegenbeispiele. Die Niederlande betreiben mit dem Bodemloket einen vollständig öffentlichen Dienst, der für jede Adresse zeigt, ob ein Bodenverdacht oder ein Untersuchungsbefund vorliegt. Das geht, weil die Niederlande einen anderen rechtlichen Ansatz gewählt haben: Bodendaten sind dort als Umweltinformation öffentlich, der Eigentumsschutz greift auf einer anderen Ebene.
Die EU-Wende: Soil Monitoring Law 2025/2360
Am 16. Dezember 2025 ist die EU Soil Monitoring Law (Richtlinie (EU) 2025/2360) in Kraft getreten. Es ist der erste europäische Rechtsrahmen, der Bodenkontamination systematisch als Bodengefahr adressiert – und der die Mitgliedstaaten zu konkreten, zeitgebundenen Schritten verpflichtet.
- 16.12.2025
- Richtlinie in Kraft. Erstes bindend-europäisches Instrument für Boden-Monitoring, einschließlich Kontamination als ausdrückliche Bodengefahr.
- Binnen 10 Jahren
- Potenziell kontaminierte Standorte müssen in öffentliche Register aufgenommen werden. Die Frist läuft ab Inkrafttreten.
- 16.12.2028
- Nationale Umsetzung durch die Mitgliedstaaten abzuschließen.
- 16.12.2031
- Erstes nationales Reporting an die Kommission.
Die Kommission bezeichnet Kontamination ausdrücklich als „long-standing issue" und als eine der zentralen Bodengefahren in Europa. Potenziell kontaminierte Standorte sollen innerhalb von zehn Jahren in öffentliche Register aufgenommen werden. Das ist ein klares Mandat.
Was die Richtlinie dabei nicht tut: Sie zwingt Deutschland nicht dazu, jedes Altlastenkataster unverändert ins Netz zu stellen. Das wäre rechtlich und praktisch nicht durchsetzbar, weil die Datenschutzfragen real sind. Wahrscheinlicher ist ein anderer Mechanismus: öffentliche Register mit Datenschutz- und Risikostufen, möglicherweise mit generalisierten Geometrien statt flurstücksscharf, mit Statusklassen – potenziell kontaminiert, untersucht, Altlast bestätigt, saniert, kein Verdacht – und mit Detail-Auskünften, die weiterhin per Antrag laufen.
Der entscheidende Satz lässt sich so formulieren: Die EU zwingt Deutschland nicht dazu, jedes Altlastenkataster unverändert ins Netz zu stellen. Sie zwingt die Mitgliedstaaten aber dazu, kontaminierte und potenziell kontaminierte Standorte systematisch zu identifizieren, zu verwalten und öffentlich zugänglicher zu machen. Der Datenschutz bleibt – aber er darf nicht mehr als komplette Blackbox enden. Heute heißt Datenschutz bei Altlasten oft: keine Karte. Künftig muss die Antwort eher heißen: eine Karte, aber datenschutzgerecht.
Das ist eine Verschiebung, die sich für Käufer nicht sofort bemerkbar macht – 2028 ist die Umsetzungsfrist, und selbst dann wird es Zeit brauchen, bis nationale Register tatsächlich öffentlich zugänglich sind. Aber es ist die erste verbindliche Richtung, die Europa in dieser Frage gibt.
Was Bodenbericht heute ehrlich tut – und was nicht
Bodenbericht ist kein Behördenkataster und ersetzt kein Behördenkataster. Das ist eine Konsequenz der oben beschriebenen Datenlage, keine Entscheidung gegen Vollständigkeit.
Für deutsche Adressen nutzt Bodenbericht die CORINE-Landnutzungsklassifikation 2018 als Indikator. CORINE ist ein europaweites, öffentliches Datensystem des Copernicus-Programms. Es zeigt historische und aktuelle Landnutzungsklassen – industrielle Flächen, Gewerbegebiete, ehemalige Industriezonen. Das ist kein Altlastenkataster. Es ist ein systematischer Hinweis, der sagt: an dieser Adresse liegt eine Nutzungsklasse vor, die typischerweise mit erhöhtem Kontaminationsrisiko verbunden ist. Bodenbericht nennt das ausdrücklich einen Indikator – keine Behördenauskunft, keine abschließende Bewertung.
Wo echte offene Behördendaten vorliegen, nutzt Bodenbericht sie. Für niederländische Adressen liefert das Bodemloket Standortdaten aus dem offiziellen NL-Bodenkataster. Das ist der Stand in den Niederlanden. Der Stand in Deutschland ist ein anderer.
Wer für eine konkrete deutsche Adresse Klarheit braucht, muss den Weg über die zuständige untere Bodenschutzbehörde gehen: Antrag stellen, Eigentumsnachweis vorlegen, auf Bescheid warten. Das dauert, aber es ist der einzige Weg zu einer verbindlichen Auskunft aus dem Kataster. Bodenbericht zeigt, wo dieser Weg notwendig sein könnte – als erster Orientierungsschritt, nicht als Ersatz.
Weiterführende Hintergründe zu Altlasten beim Kauf: Was eine Altlast rechtlich bedeutet · Altlasten vor dem Kauf prüfen: der richtige Weg · EU Soil Monitoring Law: was auf Deutschland zukommt.
Die Datenlücke ist selbst die Nachricht
Bodenbewegung lässt sich aus dem All messen. Hochwasserrisiko lässt sich auf Karten legen. Flurstücke lassen sich nachschlagen. Aber wo früher eine Deponie war, eine Tankstelle, ein galvanisches Bad, eine Chemiewäscherei – das bleibt in Deutschland für den normalen Käufer ohne Behördenkontakt weitgehend unzugänglich.
Das ist keine technische Frage. Die Daten existieren. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Entscheidung: Wem stehen diese Daten zu? Bisher lautet die Antwort des deutschen Rechts: Behörden und berechtigten Stellen. Die EU Soil Monitoring Law beginnt, diese Antwort zu verschieben.
Für Käufer bedeutet das heute: Die Lücke kennen, mit ihr umgehen, und – wenn es um echte Entscheidungssicherheit geht – den Weg über die Behörde nicht scheuen. Für die kommenden Jahre bedeutet es: Das Instrument, das diese Lücke schließen soll, ist in Kraft. Jetzt kommt die Umsetzung.
Quellen und Belege
- EU-Kommission: Soil Monitoring Law – Übersicht und Hintergrundinformationen
- Mission Soil Platform: Soil Monitoring Law im Amtsblatt der EU veröffentlicht
- LUBW / RIPS Baden-Württemberg: Metadaten Altlasten-Geodaten (Zugangsbeschränkung nach INSPIRE Art. 13(1)(f))
- LANUK NRW: FIS AlBo – Fachinformationssystem Altlasten und Bodenschutz
- LfU Bayern: ABuDIS – Altlastenauskunftssystem und Zugangsvoraussetzungen
- Geoportal Brandenburg: FIS Altlasten – Metadaten (INSPIRE Art. 13(1)(f))
- NUMIS Niedersachsen: Altablagerungen – offener WMS, ca. 9.500 Standorte, CC BY 4.0
- LABO: Kennzahlen zur Altlastenstatistik 2025 (PDF) – mit Hinweis auf eingeschränkte Vergleichbarkeit der Länderdaten
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